top of page
Suche
  • AutorenbildMonika Rüegger

Überbrückungsrente NEIN

Die Personenfreizügigkeit führt seit 2007 dazu, dass in Betrieben vermehrt ältere Arbeitnehmer entlassen und durch jüngere, günstigere aus dem EU-Raum ersetzt werden.


Dieses Problem wollen Bund und Parlament mit der undurchdachten und irreführenden Überbrückungsrente "lösen". Faktisch handelt es sich um eine Entlassungrente für Arbeitnehmer ab 60 Jahren. Aber Achtung: Wer als Entlassener ein Vermögen von über CHF 50'000 hat, muss erst dieses Vermögen verzehren, bevor die Rente fliessen kann. Eine unwürdige Bastelei - respektlos gegenüber verdienten, älteren Schweizer Arbeitnehmern.

Das Schweizervolk soll über die Überbrückungs-, Entlassungsrente abstimmen können.




40 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page